Am 15. November 2019 hielt Frau Dr. Noll vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Dezernat 24, Tel.: 0221-147-2220 bei der Bezirksregierung Köln einen Vortrag mit einer PowerPointPräsentation zur Krankenhausplanung gemäß § 9 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPIG NRW).
Festgestellt wird da: Der Krankenhausplan 2015 sei weitgehend umgesetzt, Zentren seien gebildet. Das wirft die Frage auf, wozu dann einen „Paradigmenwechsel“ eine „gesellschaftliche Transformation“ mit nur noch Superkliniken statt flächendeckender Versorgungsstruktur?
Des Weiteren heißt es zu „Vorteilen der Veränderung“ in der Präsentation:
„Verknüpfung der Leistungsbereiche und Leistungsgruppen an Qualitätsindikatoren“. Das Gutachten auf das sich das MAGS stützt, bringt dagegen das überraschende Ergebnis: „Die Dimension Ergebnisqualität ist – zumindest derzeit – vornehmlich aus Gründen der methodischen Unsicherheit bei der Messung und Erhebung von QI nicht zur Krankenhausplanung geeignet.“ (S.99 Kf).
Notfallversorgung soll in 30-minütiger Erreichbarkeit zur Verfügung stehen. Als Vorteil wird genannt, die „Berücksichtigung des ambulanten Potentials“. (Wo ist das?)
Zentrales Ergebnis laut Ist-Analyse 1 der Präsentation ist u.a. eine „Tendenz zur Überversorgung der Rhein-Ruhr-Schiene“, ein Gebiet in dem 56 % der NRW-Bevölkerung leben, 1778 EinwohnerInnen auf einem Quadratkilometer (bundeweit leben durchschnittlich 232 Menschen auf einem Km2). Bei nicht einmal 25 % der Krankenhäuser für 56 % der NRW-Bevölkerung Tendenz zur Überversorgung?
Man darf auf das Ergebnis einer Überprüfung des Gutachtens von unabhängigen Sachverständigen gespannt sein.