Laumann: „Wir können nicht garantieren, dass wir die Infektionsketten gestoppt kriegen.“
Der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ist vom BMG aufgefordert, den Landesepidemieplan in Kraft zu setzen. Über das BMG wurden von Laumann zwei Experten des Robert Koch Institutes für NRW angefordert. Sonderschichten in Krankenhäusern, bei Katastophenschutzämtern, Hygiene und Medizinprodukteherstellern sind angesetzt. Folgen der weltweiten Ansteckungswelle sind auch wirtschaftliche Einbrüche wie bei Reiseunternehmen, Messe- und Verkehrsbetrieben usw.
Wirklichkeitsferne Krankenhausplanung
Visionen einer neuen Krankenhauswelt mit nur wenigen Superkliniken werden von der Realität eingeholt. Es zeigt eindrucksvoll, wie wirklichkeitsfern die derzeit diskutierten Pläne der Zerschlagung der regionalen Krankenhausstruktur in Deutschland vor den realen Gefährdungen der Gesundheit der Bevölkerung sind. Bei nur noch wenigen zentralisierten Superkliniken würden die Kapazitäten bei weitem nicht ausreichen für die Quarantäne infizierter Personen, die qualifizierte adäquate Behandlung symptomatisch Erkrankter und die normale Versorgung der nicht von der Epidemie betroffenen Bevölkerung. Eine Mehrheit würde folglich keinen Zugang mehr zur stationären medizinischen Versorgung haben. Es wäre genau der Sorgenfall, den die WHO aufgrund der Erfahrungen mit der Beherrschung der Ebola-Epidemie charakterisiert. Länder mit guter regionaler Gesundheitsinfrastruktur und ausreichenden stationären Kapazitäten zur Aufnahme einer Vielzahl infizierter und erkrankter Menschen konnten den Ebola-Ausbruch schnell eindämmen und die Opferzahlen gering halten.
Noch sind regionale Krankenhausstrukturen fast flächendeckend vorhanden.
Auf eine Epidemie jedweder Art ist NRW aufgrund der vorgehaltenen stationären Betten und der (solidarisch mit Krankennkassenbeiträgen und Steuereinnahmen finanzierten) apparativen und personellen Ausstattung einschließlich intensivmedizinischer Kapazitäten vorbereitet.
Das Auftauchen des Coronavirus aus dem Nichts zeigt den Predigern einer neuen Krankenhauslandschaft mit nur noch wenigen Superkliniken die Grenzen auf. Dieses bislang unbekannte Virus namens Sars-CoV-2 überträgt sich von Mensch zu Mensch und kann unter Umständen hochgefährlich werden. Es löst Atemwegserkrankungen mit hohem Fieber aus und kann zu Lungenversagen führen. Die Seuche kann sich rasch ausbreiten, so dass die WHO eine „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ bereits am 30.01.2020 ausgerufen hatte.
Gesundheit gehört nicht unter finanziellen Vorbehalt!
Eine für das Patient*innen und Gemeinwohl bedarfsgerechte Versorgung, die auch zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren und für alle erdenklichen Notfälle als Bürgerrecht vorgehalten wird, steht im diametralen Widerspruch zu einem Gesundheitsmarkt, der aus reinem finanziellem Gewinninteresse medizinische Leistungen erbringt. Nachhaltige und qualitativ bedarfsgerechte Vorhaltung von räumlicher, personeller und apparativer Infrastruktur für unvorhergesehene Katastrophen rechnen sich nicht finanziell. Sie ist Teil des Rückgrats des demokratisch verfassten Staates, in dem alle gleiche Rechte haben, auch auf Gesunderhaltung.