Weltgesundheitsorganisation (WHO) ruft internationalen Gesundheitsnotstand aus.
Visionen einer neuen Krankenhauswelt mit nur wenigen Superkliniken werden von der Realität eingeholt.

Bundesgesundheitsminister Spahn hat Glück: noch sind regionale Krankenhausstrukturen hierzulande flächendeckend vorhanden. So kann er mit Recht feststellen, dass Deutschland auf eine Epidemie jedweder Art aufgrund der vorgehaltenen stationären Betten und der solidarisch finanzierten apparativen und personellen Ausstattung einschließlich intensivmedizinischer Kapazitäten vorbereitet ist.
Das Auftauchen des Coronarvirus aus dem Nichts zeigt den Predigern einer neuen Krankenhauslandschaft mit nur noch wenigen Superkliniken die Grenzen auf. Dieses bislang unbekannte Virus namens 2019-nCoV überträgt sich von Mensch zu Mensch und kann unter Umständen hochgefährlich werden. Es löst Atemwegserkrankungen mit hohem Fieber aus und kann zu Lungenversagen führen. Die Seuche kann sich rasch ausbreiten, so dass die WHO eine „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ am 30.01.2020 ausgerufen hat . „Die „größte Sorge“ der WHO sei, dass sich das Virus auf Länder mit weniger gut ausgestatteten Gesundheitssystemen ausbreite“, warnte WHO-Direktor Tedros Adhanom Ghebreyesus.
Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, wie wirklichkeitsfern die derzeit diskutierten Pläne der Zerschlagung der regionalen Krankenhausstruktur in Deutschland vor den realen Gefährdungen der Gesundheit der Bevölkerung sind.
Bei nur noch wenigen zentralisierten Superkliniken würden die Kapazitäten bei weitem nicht ausreichen für die Quarantäne Infizierter Personen, die qualifizierte Behandlung symptomatisch Erkrankter, und die normale Versorgung der nicht von der Epidemie betroffenen Bevölkerung. Eine Mehrheit würde folglich keinen Zugang mehr zur stationären medizinischen Versorgung habe, also genau der Sorgenfall sein, den die WHO aufgrund der Erfahrungen mit der Beherrschung der Ebola-Epidemie charakterisiert. Länder mit guter regionaler Gesundheitsinfrastruktur und ausreichenden stationären Kapazitäten zur Aufnahme einer Vielzahl infizierter und erkrankter Menschen konnten den Ebola-Ausbruch schnell eindämmen und die Opferzahlen gering halten.
Eine für das Patient*innen- und Gemeinwohl bedarfsgerechte Versorgung, die auch zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren und für alle erdenklichen Notfälle als Bürgerrecht vorgehalten wird, steht im diametralen Widerspruch zu einem Gesundheitsmarkt, der aus reinem finanziellem Gewinninteresse medizinische Leistungen erbringt. Nachhaltige und qualitativ hochwertige Vorhaltung von räumlicher, personeller und apparativer Infrastruktur für unvorhergesehene Beanspruchungen rechnen sich genauso wenig finanziell wie freie Wahlen. Sie bilden aber das Rückgrat des demokratisch verfassten Staates, in dem alle Bürger gleiche Rechte haben, auch auf Gesunderhaltung.