Da eine unabhängige Überprüfung der unseres Erachtens verzerrten und nicht transparenten Ergebnisse des Gutachtens und eine öffentliche Diskussion über die Legitimation der eingeleiteten Zerschlagung einer wesentlichen Säule der öffentlichen Daseinsvorsorge in NRW bisher versäumt wurde, hat die Initiative den Ministerpräsidenten von NRW, Armin Laschet um ein zeitnahes Gespräch gebeten.
Darüber hinaus scheint es, als wolle die Landesregierung NRW bedauerlicherweise eine Vorreiterrolle bei der angeblich notwendigen „leistungs-, bedarfs- und qualitätsorientierten Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft“ in Deutschland einnehmen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat schon verlautbaren lassen, dass er den darin beschrieben Weg zur „Reform“ des Krankenhauswesens als Grundlage für alle anderen Bundesländer als Vorlage empfehlen wird. Dies macht eine öffentliche Diskussion dringend.
Gutachten Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen und Antragsverfahren zur Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds nach §§12a-14 KHG
Bitte um einen Gesprächstermin
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet,
am 12. September 2019 wurden die Ergebnisse des vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Auftrag gegebenen Gutachtens über die Ist-Situation der Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen (2013-2017) und daraus hergeleiteten Projektionen bis ins Jahr 2032 im Essener Kongresszentrum vorgestellt. Im Nachgang dazu erhielten die Krankenhäuser in NRW von der Bezirksregierung im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf ein Schreiben mit der Aufforderung, sich ad hoc an einem Antragsverfahren zur Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds nach §§ 12a bis 14 KHG zu beteiligen:
„Gefördert werden in Nordrhein-Westfalen große strukturverändernde /strukturverbessernde Maßnahmen, insbesondere trägerübergreifend, um Doppelstrukturen zu beseitigen und die Versorgungsqualität zu erhöhen. Demzufolge sollen in der Förderperiode ausschließlich die folgenden Fördertatbestände bedient werden:
Dauerhafte Schließung eines Krankenhauses oder eines Teils von akutstationären Versorgungseinrichtungen eines Krankenhauses nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 KHSFV mit einer Priorität auf eine vollständige Standortschließung / Schließung einer unselbständigen Betriebsstätte….“
Dafür stünden jährlich bis zu 500 Millionen Euro aus dem Krankenhausstrukturfonds zur Verfügung. Anträge könnten vom 01.10. 2019 bis zum 03.03. 2020 gestellt werden.
Als seit vielen Jahrzehnten im Gesundheitsbereich ehrenamtlich engagierte Menschen sehen wir in diesem Antragsverfahren eine akute Gefährdung der lebensnotwendigen Krankenhausinfrastruktur für die in unserem Land lebenden Menschen. Es erscheint, als wolle die Landesregierung NRW bedauerlicherweise eine Vorreiterrolle bei der angeblich notwendigen „leistungs-, bedarfs- und qualitätsorientierten Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft“ in Deutschland einnehmen. Eine unabhängige Überprüfung der unseres Erachtens verzerrten und nicht transparenten Ergebnisse des Gutachtens und eine öffentliche Diskussion über die Legitimation der eingeleiteten Zerschlagung einer wesentlichen Säule der öffentlichen Daseinsvorsorge wurde in NRW bisher versäumt.
Aus diesem Grund bitten wir Sie als Ministerpräsidenten des Landes NRW sehr eindringlich um einen zeitnahen Gesprächstermin.
Freundliche Grüße
Helga Ebel & Dr. Angela Spelsberg
Initiative Regionale Krankenhausstruktur erhalten – MediconValley NEIN DANKE!